Barrierefreiheitserklärung

Die Organisation Aylin Marin Murcia (asistentevirtualonline.es) hat sich verpflichtet, ihre Website gemäß dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors zugänglich zu machen.

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website https://asistentevirtualonline.es/

Konformitätsstatus

Diese Website ist teilweise konform mit dem RD 1112/2018 aufgrund der unten angegebenen Ausnahmen und Nichtkonformitäten.

Nicht zugängliche Inhalte

Die folgenden Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht zugänglich:

  1. Nichtkonformität mit dem RD 1112/2018
    • Es gibt Logos und Bilder mit falschem oder verwirrendem Alternativtext und komplexe Bilder ohne Textbeschreibung [Anforderung Nummer 9.1.1.1 Nicht-textuelle Inhalte, von UNE-EN 301549:2022].
    • Es gibt falsch erstellte Listen (ohne Listen-Tag), Tabellen mit falsch etikettierten Zellen und unsichtbare Etiketten in Formularelementen [Anforderung Nummer 9.1.3.1 Informationen und Beziehungen, von UNE-EN 301549:2022].
    • Es gibt Tabellen, die nicht an kleine Bildschirmgrößen angepasst sind, und Formularfelder, die auf kleinen Bildschirmen nicht korrekt angezeigt werden [Anforderung Nummer 9.1.4.10 Textanpassung, von UNE-EN 301549:2022].
    • Es gibt Text, der bei Änderung von Abständen und Zeilenhöhen nicht korrekt angezeigt wird [Anforderung Nummer 9.1.4.12 Textabstand, von UNE-EN 301549:2022].
    • Es gibt Elemente, die nicht über die Tastatur zugänglich sind, wie z.B. Links zu sozialen Netzwerken, der Texteditor für Kommentare, Elemente zur Sortierung von Suchergebnissen, die Paginierung der Suchergebnisse oder die Kalenderpfeile [Anforderung Nummer 9.2.1.1 Tastatur, von UNE-EN 301549:2022].
    • Es gibt Elemente, die keinen Fokus erhalten und daher nicht über die Tastatur interagiert werden kann, z.B. [Anforderung Nummer 9.2.4.3 Fokusreihenfolge, von UNE-EN 301549:2022].
    • Es gibt Links, bei denen ihre Funktion nicht korrekt identifiziert wird (sie haben eine unangemessene Beschreibung, einen zu generischen Text, einen unangemessenen Titel…).
      [Anforderung Nummer 9.2.4.4 Zweck der Links, von UNE-EN 301549:2022].
    • Es gibt Überschriften mit wiederholtem und/oder wenig beschreibendem Text [Anforderung Nummer 9.2.4.6 Überschriften und Etiketten, von UNE-EN 301549:2022].
    • Es gibt Bilder, Infografiken, Link- oder Buttontexte, Überschriftstexte und Inhalte, die nicht in andere Sprachen übersetzt sind [Anforderung Nummer 9.3.1.2 Sprache der Teile, von UNE-EN 301549:2022].
    • Auf einigen Seiten wird dasselbe Symbol für unterschiedliche Zwecke verwendet, was Verwirrung stiftet [Anforderung Nummer 9.3.2.4 Konsistente Identifikation, von UNE-EN 301549:2022].
    • Es gibt wenig beschreibende Fehlermeldungen oder Fehlermeldungen, die nicht in einer einzigen Nachricht zusammengefasst sind, sowie fehlende Vorschläge im Formular, um die Felder korrekt auszufüllen [Anforderung Nummer 9.3.3.1 Fehleridentifikation, von UNE-EN 301549:2022].
    • Es gibt Formulare mit Pflichtfeldern, bei denen der Benutzer nicht darüber informiert wird, sowie Felder, bei denen ein Textbeispiel für das Feldformat fehlt.
      (wie z.B. die DNI) [Anforderung Nummer 9.3.3.2 Etiketten und Anweisungen, von UNE-EN 301549:2022].
    • Es gibt Formularfelder, bei denen der Fehler angezeigt wird, wenn ein falscher Wert eingegeben wird, aber keine Vorschläge zur Korrektur gegeben werden.
      [Anforderung Nummer 9.3.3.3 Fehlerkorrekturvorschläge, von UNE-EN 301549:2022].
    • Es gibt Seiten mit Syntaxfehlern, und daher kann ein unterstützendes Produkt den Inhalt möglicherweise nicht korrekt interpretieren (duplizierte Seiten-IDs, nicht geschlossene Tags, falsche Tag-Konstruktion…). [Anforderung Nummer 9.4.1.1 Verarbeitung, von UNE-EN 301549:2022].
    • Es gibt Seiten, auf denen unterstützende Produkte keine Informationen erhalten, nicht interagieren und nicht über den Status der Benutzeroberflächensteuerungen informiert werden können, wie z.B. Hilfenachrichten, Statusmeldungen von Aktionen, Linkattribute, Sprachbild der Seite… die nicht von Bildschirmlesern gelesen werden können, wenn sie erscheinen [Anforderung Nummer 9.4.1.2 Name, Funktion, Wert von UNE-EN 301549:2022].
      Es könnten gelegentliche Bearbeitungsfehler auf einigen Webseiten auftreten.
  2. Unverhältnismäßige Belastung
    • Trifft nicht zu.
  3. Der Inhalt fällt nicht in den Anwendungsbereich der geltenden Gesetzgebung. Es könnten Office-Dokumente in PDF oder anderen Formaten vorhanden sein, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht alle Barrierefreiheitsanforderungen vollständig erfüllen. Obwohl versucht wurde, dass die meisten von ihnen dies tun.

Vorbereitung dieser Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung wurde am 22.12.2025 vorbereitet.

Die Methode zur Vorbereitung der Erklärung war eine Selbsteinschätzung durch die Organisation selbst.

Letzte Überprüfung der Erklärung: 29.12.2025.

Anmerkungen und Kontaktdaten

Sie können Mitteilungen über Barrierefreiheitsanforderungen (Artikel 10.2.a) des RD 1112/2018) wie zum Beispiel:

  • über mögliche Nichteinhaltung dieser Website informieren
  • andere Zugangsprobleme zum Inhalt mitteilen
  • jede andere Anfrage oder Verbesserungsvorschlag bezüglich der Barrierefreiheit der Website stellen

Über das folgende Kontaktformular.

Sie können einreichen:

  • eine Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen des RD 1112/2018 oder
  • einen Antrag auf zugängliche Informationen bezüglich:
    • Inhalte, die vom Anwendungsbereich des RD 1112/2018 gemäß Artikel 3, Absatz 4 ausgeschlossen sind
    • Inhalte, die von der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen sind, da sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.

Im Antrag auf zugängliche Informationen müssen die Tatsachen, Gründe und die Bitte klar angegeben werden, die es ermöglichen, festzustellen, dass es sich um einen vernünftigen und legitimen Antrag handelt.

Optionale Inhalte

Diese Website wendet die Anforderungen der Norm UNE-EN 301549:2022 unter Berücksichtigung der Ausnahmen des RD 1112/2018 an.

Die letzte Überprüfung der Barrierefreiheit wurde am 29.12.2025 durchgeführt.

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